Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV, welche in Anlehnung an die neue ASR A 2.2 satt findet.
Nicht selten sind Unternehmen durch unkompetente Dienstleistungsfirmen im Bereich Feuerlöscher mangelhaft ausgestattet.
Die Anzahl der erfoderlichen Löschmitteleinheiten wird in der ASR A 2.2 geregelt und von "Normaler" und "Erhöhter" Brandgefährdung unterschieden.
Auch sind dabei strategisch sinnvolle Standorte auszuwählen, welche zum Teil auch in der ASR A 2.2 definiert werden.
Das Anbringen von Hinweisbeschilderungen nach ASR A 1.3 ist hierbei ein wichtiger Bestandteil.
Unser Service beinhaltet: